Fortpflanzungsmedizin
Seit dem 1. September 2017 sind das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und die revidierte Fortpflanzungsmedizinverordnung in Kraft. Damit kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden.
Die VKS-Plenarversammlung hat im November 2017 entschieden, eine Arbeitsgruppe (AG FMed) für die Umsetzung der Fortpflanzungsmedizin-Gesetzgebung einzusetzen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einerseits Standards, Checklisten und Merkblätter. Andererseits setzt sie sich auch mit grundsätzlichen Fragen zur Umsetzung der Gesetzgebung auseinander. Ziel ist es, einen möglichst einheitlichen Vollzug unter den Kantonen zu ermöglichen.
Die Dokumente zur Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung des Fortpflanzungsmedizingesetzes sind auf der Closed-User-Group (CUG) der VKS-Plenarversammlung hinterlegt.
Die Mitglieder der AG FMed:
- Dr. med. Bettina Bally, Kantonsärztin ZH, Leiterin Arbeitsgruppe
- Dr. med. Theresa Fachruddin
- Dr. med. Roger Harstall, Kantonsarzt LU
- lic.iur. Stephan Kaufmann, Leiter Bewilligungen & Support Gesundheitsdepartement BS