Aufgaben der Kantonsärzte

Die einzelnen Aufgaben der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Kantonen (inkl. Fürstentum Liechtenstein) zum Teil erheblich. In einigen Kantonen leiten sie ein eigenes Amt bzw. eine eigene Dienststelle, in anderen Kantonen üben sie eine Stabsfunktion aus oder stehen einer Abteilung innerhalb eines Departements bzw. einer Direktion vor. In den meisten Kantonen sind die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte inzwischen im Hauptamt angestellt, in einigen aber immer noch im Nebenamt mit z. T. sehr kleinen Pensen. Je nach Grösse des Kantons kommen ihnen ferner Aufgaben eines Gerichtsarztes, eines Kantonszahnarztes, eines Kantonsapothekers, eines Schularztes sowie eines Vertrauensarztes hinsichtlich des Staatspersonals zu.

Die kantonsärztlichen Aufgaben können verallgemeinert in hoheitliche, in solche der public health (Gesundheitsförderung, Prävention, Bekämpfung) sowie in beratende (gutachterliche) zusammengefasst werden. Hinzu kommen bei kleineren Kantonen die amtsärztlichen Aufgaben.

In jedem Fall bilden gesetzliche Erlasse die Grundlage der kantonsärztlichen Tätigkeit und zwar sowohl des Bundes (z. B. Epidemiengesetz, Betäubungsmittelgesetz) als auch des jeweiligen Kantons (z. B. Gesundheitsgesetze, Schulgesetze).

Hoheitliche Aufgaben

  • Bewilligungswesen und Aufsicht über die universitären und nicht universitären Berufe des Gesundheitswesens (nicht in allen Kantonen)
  • Überwachung der grenzsanitarischen Massnahmen bei Asylbewerbern und Flüchtlingen, soweit die Kantone betroffen sind
  • Meldewesen bei legalen Schwangerschaftsabbrüchen
  • Vollzug der Epidemiengesetzgebung inkl. Meldewesen soweit ärztliche Massnahmen betroffen sind (exkl. Lebensmittelhygiene)
  • Vollzug der Betäubungsmittelgesetzgebung inkl. Meldewesen soweit ärztliche Massnahmen betroffen sind

Public health (Gesundheitsförderung, Prävention, Bekämpfung)

  • Schulgesundheitsdienste (schulärztliche Dienste, schulzahnärztliche Dienste), sofern diese Dienste nicht selbständig organisiert sind
  • Etablierung und Überwachung kantonaler sowie eidgenössischer Impfprogramme
  • Koordination und Überwachung von Suchtberatungs- und Suchttherapiestellen

Beratende (gutachterliche) Aufgaben

  • zu Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens: Regierung, Direktionen/Departemente, Ämter, Parlament und Parlamentskommissionen
  • zu medizinischen Fragen: Sozialversicherungen, Staatspersonal, Strassenverkehrsamt

Amtsärztliche Aufgaben

  • Gerichtsärztliche Tätigkeit, Legalinspektionen (in grösseren Kantonen häufig durch Amts- oder Bezirksärzte oder rechtsmedizinische Institute übernommen)

Weitere Aufgaben (je nach Kanton)

  • Koordination und Aufsicht im kantonalen Rettungswesen
  • Mitglied des kantonalen Katastrophen- oder Führungsstabes
  • Aufsicht über stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Gefängnismedizin
  • Fürsorgerische Freiheitsentziehung bzw. Unterbringung
  • Überprüfung medizinischer und pflegerischer Zwangsmassnahmen
  • Erteilung von Kostengutsprachen bei ausserkantonalen Hospitalisationen im Sinne des KVG

R. Hauri, Zug